Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anbieter und Geltungsbereich
1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen SSR DigitalCraft, Einzelfirma, Mühlestrasse 6b, 6313 Edlibach, Schweiz (nachfolgend «SSR») und ihren Kunden über digitale Dienstleistungen und damit zusammenhängende Leistungen.
1.2Das Leistungsangebot umfasst insbesondere Webdesign und Webentwicklung, E-Commerce, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Digitalisierung, individuelle Softwarelösungen, CRM-/DMS-nahe Lösungen, AI-/Automationslösungen, Hosting- und Wartungsleistungen, IT-Support, Beratung, Branding sowie projektbezogene Zusatzleistungen.
1.3Diese Masterfassung ist primär für Verträge mit Unternehmen, Selbständigerwerbenden und Organisationen bestimmt. Bei Verträgen mit Konsumentinnen und Konsumenten sind zwingende Schutzbestimmungen und die konkrete Vertriebssituation gesondert zu prüfen.
1.4Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn SSR ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsgrundlagen und Rangfolge
2.1Ein Vertrag kommt insbesondere durch Annahme einer Offerte, Unterzeichnung eines Projekt- oder Dienstleistungsvertrags, schriftliche Auftragsbestätigung oder eine andere eindeutige gegenseitige Zustimmung zustande.
2.2Für den konkreten Auftrag gelten in erster Linie individuell vereinbarte Dokumente. Soweit nichts anderes festgelegt ist, gilt folgende Rangfolge: (1) individuell unterzeichneter Vertrag bzw. Zusatzvereinbarung, (2) freigegebener Change Request, (3) Leistungsbeschreibung/SOW, (4) Offerte/Auftragsbestätigung, (5) diese AGB.
2.3Angaben in Präsentationen, Konzepten, Prototypen, Mockups oder unverbindlichen Kostenschätzungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Vertragsbestandteil bezeichnet wurden.
3. Leistungsumfang und Projektabgrenzung
3.1SSR erbringt die im jeweiligen Vertragsdokument beschriebenen Leistungen. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
3.2Designentwürfe, Prototypen, Konzepte, Demonstrationen und Testumgebungen können vom späteren Produktivsystem abweichen, sofern keine konkrete Eigenschaft ausdrücklich zugesichert wurde.
3.3Wünsche, die nach Projektfreigabe den vereinbarten Umfang verändern oder erweitern, können als Zusatzleistung behandelt werden. SSR informiert den Kunden nach Möglichkeit vor Umsetzung über erkennbare Auswirkungen auf Aufwand, Preis oder Termin.
3.4SSR darf zur Vertragserfüllung geeignete Mitarbeitende, Freelancer und Subunternehmer einsetzen. SSR bleibt gegenüber dem Kunden für die von SSR geschuldete Leistung nach Massgabe der anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Regeln verantwortlich.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1Der Kunde stellt SSR rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben, Ansprechpartner, Systemzugänge und Entscheidungen zur Verfügung.
4.2Der Kunde gewährleistet, dass von ihm bereitgestellte Texte, Bilder, Marken, Daten, Software, Lizenzen und sonstige Inhalte rechtmässig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
4.3Verzögerungen, Mehraufwand oder Fehlentwicklungen, die auf verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, können zu Terminverschiebungen und zusätzlichem Aufwand führen.
4.4Zugangsdaten und technische Geheimnisse sind über den vereinbarten sicheren Kanal bereitzustellen. Passwörter, 2FA-Codes, Recovery-Codes und private Schlüssel sollen nicht ungeschützt per E-Mail oder in allgemeinen Projektprotokollen übermittelt werden.
5. Termine, Meilensteine und Verzögerungen
5.1Termine und Projektpläne sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Andernfalls dienen sie der Planung.
5.2Fristen verlängern sich angemessen, wenn der Kunde erforderliche Mitwirkungen verspätet erbringt, vereinbarte Freigaben ausstehen, der Scope geändert wird oder nicht von SSR beherrschbare Drittanbieterabhängigkeiten die Leistung beeinflussen.
5.3SSR informiert den Kunden über wesentliche erkennbare Verzögerungen und stimmt das weitere Vorgehen ab.
6. Preise, Auslagen und Zahlungsbedingungen
6.1Preise ergeben sich aus Offerte, Vertrag oder Preisvereinbarung. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Beträge in Schweizer Franken (CHF). Die MWST wird nur ausgewiesen und erhoben, soweit SSR im betreffenden Zeitpunkt dazu verpflichtet bzw. berechtigt ist.
6.2Sofern projektspezifisch nichts anderes vereinbart ist, kann SSR 50% des vereinbarten Projektpreises vor Projektstart und 50% nach Fertigstellung bzw. vereinbarter Abnahme in Rechnung stellen.
6.3Drittanbieter-, Lizenz-, Hosting-, Domain-, Reise- oder sonstige externe Kosten sind nur im Projektpreis enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
6.4Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen und vertraglich wirksam vereinbarten Folgen. SSR setzt keine pauschalen Mahngebühren voraus, sofern hierfür keine ausreichende Grundlage besteht.
6.5Bei erheblichen fälligen Zahlungsrückständen kann SSR nach angemessener Ankündigung weitere, noch nicht erbrachte Leistungen bis zur Klärung zurückhalten, soweit dies rechtlich zulässig und verhältnismässig ist.
7. Change Requests und Zusatzleistungen
7.1Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang sollen über einen Change Request oder eine vergleichbare schriftliche Freigabe dokumentiert werden.
7.2Der Change Request beschreibt nach Möglichkeit die Änderung sowie Auswirkungen auf Preis, Termin, technische Umsetzung und Abnahme.
7.3SSR ist nicht verpflichtet, eine Zusatzleistung vor deren Freigabe umzusetzen, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
8. Abnahme und Mängel
8.1Soweit die vereinbarte Leistung ihrer Natur nach einer Abnahme zugänglich ist, erfolgt die Prüfung anhand der vereinbarten Abnahmekriterien.
8.2Der Kunde prüft die bereitgestellte Leistung innerhalb der vereinbarten oder einer angemessenen Frist und meldet festgestellte Mängel nachvollziehbar.
8.3Ein Mangel liegt nicht allein deshalb vor, weil der Kunde nachträglich eine andere Gestaltung, Funktion oder Arbeitsweise wünscht, sofern die vereinbarte Spezifikation erfüllt ist. Solche Wünsche können als Change Request behandelt werden.
8.4Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben im zwingend anwendbaren Umfang vorbehalten. Projektspezifische Gewährleistungs- und Nachbesserungsregeln können im Vertrag oder SOW konkretisiert werden.
9. Nutzungsrechte, geistiges Eigentum und Source Code
9.1Vorbestehende Rechte, Werkzeuge, Frameworks, Bibliotheken, Methoden, Vorlagen, generische Komponenten, Know-how und wiederverwendbare technische Bausteine einer Partei verbleiben grundsätzlich bei dieser Partei bzw. beim jeweiligen Rechteinhaber.
9.2Die für den Kunden individuell erstellten Arbeitsergebnisse und der Umfang der daran eingeräumten Nutzungsrechte richten sich nach dem konkreten Vertrag, der Offerte oder dem SOW. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den von SSR eigens für ihn erstellten Endergebnissen.
9.3Eine Übertragung ausschliesslicher Rechte, die Herausgabe vollständigen Source Codes, editierbarer Quelldateien, Entwicklungs-Repositories oder interner SSR-Komponenten ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
9.4Open-Source-Komponenten und Drittsoftware unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen. Rechte Dritter können nicht weitergehend übertragen werden, als dies deren Lizenz zulässt.
9.5SSR darf allgemeines, nicht vertrauliches Know-how und während eines Projekts erworbene Erfahrungen für andere Projekte weiterverwenden.
10. Referenznennung
10.1SSR darf den Kunden und das abgeschlossene Projekt nur dann öffentlich als Referenz verwenden, soweit dies vereinbart wurde oder der Kunde zugestimmt hat. Vertrauliche Informationen werden dabei nicht veröffentlicht.
10.2Eine weitergehende Nutzung von Marken, Logos, Screenshots, Kennzahlen oder Fallstudien bedarf der entsprechenden Berechtigung.
11. Domains, Hosting, Cloud und Drittanbieter
11.1Leistungen von Hosting-, Domain-, Cloud-, SaaS-, API-, Zahlungs-, E-Mail-, Analytics-, AI- oder anderen Drittanbietern unterliegen zusätzlich deren Bedingungen, Verfügbarkeit und technischen Vorgaben.
11.2SSR kann keine ununterbrochene Verfügbarkeit oder dauerhafte Funktionsgleichheit von Diensten garantieren, die ausserhalb des Einflussbereichs von SSR betrieben oder verändert werden.
11.3Sofern nicht anders vereinbart, trägt der Kunde laufende Drittanbietergebühren und stellt sicher, dass erforderliche Kundenkonten, Lizenzen und Zahlungsmittel gültig bleiben.
11.4SSR informiert den Kunden, soweit zumutbar, über wesentliche bekannte Änderungen oder Abhängigkeiten, die das Projekt erheblich betreffen.
12. AI- und Automationsleistungen
12.1Bei AI-gestützten Leistungen können Ausgaben probabilistisch sein und sachliche, rechtliche oder inhaltliche Fehler enthalten. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, geschäftskritische Ergebnisse vor Verwendung angemessen zu prüfen, sofern keine ausdrücklich abweichende Prüfleistung vereinbart ist.
12.2SSR schuldet bei AI-, SEO-, Marketing- oder Automationsleistungen keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Suchmaschinenposition, Reichweite, Umsatzsteigerung oder fehlerfreie Entscheidung eines Drittmodells, sofern dies nicht ausdrücklich zugesichert wurde.
12.3Der Einsatz von Drittmodellen, AI-APIs oder Plattformen kann zusätzlichen Bedingungen, Nutzungsbeschränkungen und Datenschutzanforderungen unterliegen. Sensible oder besonders schützenswerte Daten dürfen nur im vereinbarten und rechtlich zulässigen Rahmen verarbeitet werden.
13. Wartung, Support und Weiterentwicklung
13.1Wartung, Support, Updates, Monitoring, Backups oder laufende Weiterentwicklung sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
13.2Reaktionszeiten, Supportzeiten, Prioritäten, inkludierte Stunden und Service Levels ergeben sich aus dem Wartungs-/Supportvertrag oder der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
13.3Änderungen durch Browser, Betriebssysteme, Plugins, APIs, Plattformen, Sicherheitsupdates oder Drittanbieter können Anpassungsbedarf auslösen, der ausserhalb eines ursprünglichen Projektumfangs liegt.
14. Datensicherung und Informationssicherheit
14.1Die Verantwortung für Backups und Wiederherstellung richtet sich nach der vereinbarten Leistung. Ohne ausdrücklich vereinbarten Backup-Service bleibt der Kunde für eine angemessene Sicherung seiner produktiven Daten und Inhalte verantwortlich.
14.2SSR trifft für die eigene Leistung angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen entsprechend Art, Umfang und Risiko der bearbeiteten Informationen.
14.3Absolute Sicherheit kann bei internetbasierten Systemen nicht zugesichert werden. Erkannte sicherheitsrelevante Vorfälle werden nach Massgabe der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten behandelt.
15. Datenschutz und Auftragsbearbeitung
15.1Beide Parteien beachten die auf sie anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit SSR Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, werden die erforderlichen Einzelheiten bei Bedarf in einer Auftragsbearbeitungsvereinbarung (AVV) geregelt.
15.2Der Kunde bleibt für die Rechtmässigkeit der von ihm veranlassten Datenbearbeitungen, seine Informationspflichten und die Zulässigkeit der an SSR übermittelten Daten verantwortlich, soweit das Gesetz keine andere Verantwortungszuordnung vorsieht.
15.3SSR kann genehmigte bzw. zulässige Unterauftragsbearbeiter und Cloud-/IT-Dienstleister einsetzen. Internationale Datenübermittlungen sind nach den anwendbaren gesetzlichen Anforderungen abzusichern.
15.4Ergänzend gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von SSR, soweit sie auf die betreffende Bearbeitung anwendbar ist.
16. Vertraulichkeit
16.1Die Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche geschäftliche und technische Informationen angemessen vertraulich und verwenden sie nur für die Vertragsdurchführung.
16.2Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben vorbehalten. Soweit zulässig, wird die andere Partei vor einer verpflichtenden Offenlegung informiert.
16.3Besteht eine separate NDA, geht diese für ihren Regelungsbereich vor.
17. Gewährleistung und Haftung
17.1SSR haftet für Schäden nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit sie gesetzlich unzulässig sind.
17.2Soweit gesetzlich zulässig, haftet SSR nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen oder Datenverluste, soweit diese nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von SSR verursacht wurden und keine zwingende Haftung entgegensteht.
17.3Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung - soweit gesetzlich zulässig - auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren unmittelbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende betragsmässige Haftungsbegrenzung soll projektspezifisch und nach anwaltlicher Prüfung vereinbart werden.
17.4SSR haftet nicht für Störungen, Ausfälle oder Änderungen von Drittanbietern, soweit SSR diese nicht zu vertreten hat. Dies gilt nicht für eigene Auswahl-, Instruktions- oder sonstige Pflichtverletzungen, soweit SSR hierfür gesetzlich einzustehen hat.
17.5Der Kunde ist verpflichtet, zumutbare Massnahmen zur Schadensminderung zu treffen.
18. Höhere Gewalt und ausserhalb der Kontrolle liegende Ereignisse
18.1Keine Partei haftet für die verspätete oder vorübergehend unmögliche Erfüllung, soweit diese auf Ereignisse ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs zurückzuführen ist, beispielsweise erhebliche Infrastruktur- oder Telekommunikationsausfälle, Naturereignisse, behördliche Massnahmen, Cybervorfälle bei externen Infrastrukturen oder vergleichbare Ereignisse.
18.2Die betroffene Partei informiert die andere Partei soweit möglich und zumutbar und bemüht sich um eine angemessene Schadensbegrenzung und Wiederaufnahme der Leistung.
19. Vertragsdauer, Kündigung und Projektabbruch
19.1Vertragsdauer und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Zwingende gesetzliche Kündigungs- und Beendigungsrechte bleiben vorbehalten.
19.2Bei vorzeitiger Beendigung werden bereits erbrachte Leistungen, verbindlich eingegangene Drittaufwände und weitere gesetzlich oder vertraglich geschuldete Beträge abgerechnet.
19.3Nach Vertragsende werden Zugänge, Daten, Arbeitsergebnisse und offene Punkte gemäss Vertrag, Projektübergabe, AVV und den gesetzlichen Pflichten behandelt.
19.4Bestimmungen, die ihrer Natur nach über das Vertragsende hinauswirken sollen, insbesondere zu Vertraulichkeit, geistigem Eigentum, offenen Zahlungsansprüchen und Datenschutz, bleiben im erforderlichen Umfang bestehen.
20. Kommunikation und elektronische Erklärungen
20.1Projektbezogene Mitteilungen können über die vereinbarten elektronischen Kommunikationskanäle erfolgen. Rechtserhebliche Erklärungen, für die Gesetz oder Vertrag eine besondere Form verlangen, sind in dieser Form abzugeben.
20.2Der Kunde hält seine Kontakt- und Rechnungsdaten aktuell.
21. Änderungen der AGB
21.1Für bereits abgeschlossene Einzelprojekte gilt grundsätzlich die bei Vertragsabschluss einbezogene Fassung dieser AGB, sofern die Parteien keine Änderung vereinbaren.
21.2Für neue Verträge kann SSR die jeweils aktuelle Fassung verwenden. Änderungen laufender Dauerschuldverhältnisse werden nur nach Massgabe der vertraglich vereinbarten und gesetzlich zulässigen Voraussetzungen wirksam.
22. Teilunwirksamkeit
22.1Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.
22.2Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Die Parteien können eine zulässige Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
23.1Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen, soweit eine solche Rechtswahl zulässig ist.
23.3Bei grenzüberschreitenden Projekten sind zwingende ausländische Bestimmungen und internationale Zuständigkeitsregeln projektspezifisch zu prüfen.
24. Kontakt
SSR DigitalCraft, Inh. Sivakumar · Einzelunternehmen
Mühlestrasse 6b, 6313 Edlibach, Schweiz
E-Mail: info@ssr-digitalcraft.ch
Telefon: +41 79 770 91 28
Web: www.ssrdigitalcraft.ch
UID: CHE-206.557.897 · CH-ID: CH-170.1.012.575-4

